Gebärdensprach-
video Vorstellung des GrüZe in Gebärdensprache
Kontrast Normalansicht Kontrastansicht Schriftgröße Schrift verkleinern Schriftgröße normal Schrift vergrößern nur Text-Darstellung

GrüZe-FAQs - Häufig gestellte Fragen zum GrüZe

  1. Unter welchen Voraussetzungen kann ich vom GrüZe beraten werden?
    • Volljährigkeit

    • Mindestens 50% anerkannte Behinderung nach Behinderteneinstellungsgesetz oder Wiener Behindertengesetz

    • Vorliegen einer Geschäftsidee

    • Finanzielle Absicherung während der Betreuungsmaßnahme durch Vorliegen eines Einkommens bzw. eines Leistungsbezugs.

  2. Kostet mich die Beratung und Begleitung im GrüZe etwas?
    Nein. Das GrüZe ist ein vom Bundessozialamt Wien finanziertes Projekt. Die Leistungen sind für unsere KundInnen kostenfrei.

  3. Muss ich regelmäßig kommen, gibt es während der Betreuung Anwesenheitspflicht und gibt es für diese Beratungsleistung eine Verpflichtung oder Bedingung?
    Die Gesprächstermine werden auf den jeweiligen Kundenbedarf abgestimmt. Eine Anwesenheitspflicht im Sinne eines regelmäßigen „Kontrolltermins“ gibt es nicht. Die GründerInnen teilen sich Zeitplanung, Aufgaben und Themen gänzlich frei und ohne Vorgaben ein. Allerdings sind für die zügige Umsetzung eines Projekts zu große Abstände zwischen den einzelnen Terminen nicht zu empfehlen.

  4. Ist das GrüZe-Büro barrierefrei zugänglich?
    Ja. Bei Bedarf holen wir KundInnen auch gerne an der U3 Station Zieglergasse  ab.

  5. Welche Unterstützung kann ich vom GrüZe erhalten?
    Das GrüZe bietet Ihnen Beratung zu den Themen: Unternehmensgründung, zu rechtlichen Belangen wie Sozialversicherung, Steuern, Gewerberecht und zu Finanzierungsfragen inkl. Förderungsberatung, Unterstützung bei Business- und Marketingplanerstellung, Steuern, uvm. Weiters werden Workshops in Kleingruppen sowie begleitendes Coaching angeboten.

  6. Wie lange kann ich vom GrüZe beraten und begleitet werden?
    Der Gründungsprozess wird längstens ein Jahr bis zur Gründung begleitet, danach bis zu drei Monate.

  7. Welche Förderungen gibt es im GrüZe?
    Das GrüZe selbst zahlt keine Förderungen aus. Im persönlichen Gespräch werden Fördermöglichkeiten erarbeitet und Hilfe bei der Antragstellung geleistet.

  8. Kann ich im Rahmen des GrüZe mit anderen Gründungsinteressierten in Kontakt kommen?
    Ja. Es gibt die Möglichkeit, durch die Teilnahme an Workshops und bei unseren Veranstaltungen (Fachvorträge bzw. Vorstellung von Persönlichkeiten und Geschäftsideen) Vernetzungsarbeit zu betreiben.

  9. Wie erfahre ich von den neuesten Aktivitäten des GrüZe?
    Durch Abonnierung des Newsletters (Versand rund alle 6 Wochen) und durch unsere Zeitung, die ab Mai 2010 3 x jährlich erscheinen wird
    Newsletter abonnieren unter: http://www.grueze.at/newsletter.asp

  10. Gibt es im GrüZe die Möglichkeit, Beratung mit Gebärdendolmetscher in Anspruch zu nehmen?
    Ja. Der Termin muss mit einer Vorlaufzeit von mind. 14 Tagen vereinbart werden, um einen Dolmetscher organisieren zu können.

  11. Was unterscheidet das GrüZe vom Gründerservice der Wirtschaftskammer und dem UGP (Unternehmensgründungsprogramm des Arbeitsmarktservice)?
    •Alle 3 Angebote sind für KundInnen kostenfrei.

    • Das Gründerservice der WK ist einerseits Servicestelle mit reichhaltigen Informationen und vor allem One-Stop-Shop für die Gewerbeanmeldung und Inanspruchnahme des Neufög. (Neugründungs-Förderungsgesetz)

    • Das UGP-Angebot des AMS steht nur AMS-KundInnen zur Verfügung, die eine ganz konkrete Geschäftsidee haben. Ein Businessplan soll beim Erstkontakt schon vorhanden sein.

    • Das GrüZe ist spezialisert auf Gründungen für Menschen mit Behinderung und bietet Prozessbegleitung bis zur Gründung, die Inanspruchnahme von Leistungen der oa. Institutionen schließt eine GrüZe-Betreuung nicht aus. Vielmehr kann durch Kooperation mit dem UGP und dem Gründerservice der Nutzen für unsere KundInnen optimiert werden.

  12. Darf ich Beratung im GrüZe in Anspruch nehmen, wenn ich bereits gegründet habe?
    In Ausnahmefällen ja – da wir gründungsbezogene Beratung anbieten, sind Anfragen von aktiven UnternehmerInnen einzelfallbezogen zu klären.

  13. Wie konkret muss meine Geschäftidee sein, um ins GrüZe zur Beratung kommen zu können?
    Es kann auch nur eine Idee sein, die geprüft werden muss. Das GrüZe hilft festzustellen, ob damit eine sichere Existenz aufgebaut werden kann und längerfristig damit ein entsprechendes Einkommen zu erzielen ist.

zum Seitenanfang

GründerInnenzentrum für Menschen mit Handicap
Zieglergasse 14/1/2
1070 Wien
Tel.: 01-487 22 63
Fax: 01-487 22 63-20
E-Mail: office@grueze.at

Bundessozialamt Landesstelle Wien
Dieses Projekt wird im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der
österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen finanziert.